Die Strukturreform des APHV ist beendet

(wm) Damit hatten selbst Optimisten, die Anträge auf Stimmzahlbegrenzungen für die bisher laut Satzung zugelassenen „Vereinigungen“ eingereicht hatten, nicht gerechnet: Die APHV-Mitgliederversammlung am 6. Mai 2016 in Dresden beschloss, dass künftig jedes Mitglied bei persönlicher Teilnahme bis zu drei weitere Stimmen vertreten kann, Vereinigungen also keine Sonder-Stimmzahlrechte mehr haben. Damit wurde aus dieser ehemaligen „Übergangslösung“ (Vereinigungen waren die Nachfolger früherer Landesverbände) nun eine neue Lösung, die die stärkere Anbindung der Einzelmitglieder an den Zentralverband dokumentiert.

Abbildung: Christian Geigle (links) hatte sich nachhaltig für weitere Strukturreformen des APHV eingesetzt. Rechts: Hartmut Wißmann und Hans Hohenester. Foto: Wolfgang Maassen