Diskussionen um Einzelmitgliedschaft im BDPh

(pcp-wm) Während die sog. Einzelmitgliedschaft spätestens seit der Strukturreform des APHV in diesem Verband kein Thema mehr ist – denn alle sind seitdem Einzelmitglieder – sorgt sie in BDPh-affinen Kreisen immer noch für Diskussionen. Interessierte können dies im BDPh-Forum (u.a. Anträge von Jürgen Herbst), aber auch bei StampsX.com und Philaseiten.de nachlesen. Ging es zuweilen eher generell um die Sinnhaftigkeit der Einzelmitgliedschaft, kristallisiert sich in letzter Zeit der Widerstand gegen eine geplante Satzungsänderung des BDPh heraus, die für die Rechte der Einzelmitglieder im BDPh nachhaltige Folgen hätte. Richard Ebert, Einzelmitglied des BDPh und Betreiber des bekannten Forums der Philaseiten.de hat nun einen Antrag verbreitet, den der pcp nachfolgend im Wortlaut und unkommentiert wiedergibt:

Zitat: Tagesordnungspunkt Satzungsänderung der Hauptversammlung am 26.09.2019
In der Verbandszeitschrift „Philatelie“ vom April wurde ein Satzungsvorschlag des Vorstandes des BDPH veröffentlicht. Darin enthalten ist unter § 7 Hauptversammlung, Punkt 3 der Vorschlag, Anträge von Einzelmitgliedern an das Erfordernis der Unterstützung von zusätzlichen 19 stimmberechtigten Einzelmitgliedern zu binden. Dazu stelle ich folgenden Gegenantrag:
Der Punkt 3. des § 7 Hauptversammlung erhält folgende Fassung:
„Die ordentliche Hauptversammlung wird vom Bundesvorstand mit einer Frist von drei Monaten einberufen. Anträge an die Hauptversammlung können von einem Mitgliedsverband oder gemeinsam von mindestens 5 Einzelmitgliedern gestellt werden und müssen bei der Bundesgeschäftsstelle spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung eingegangen sein.
Ein Einzelmitglied, das Unterstützer für einen Antrag sucht, kann dessen Veröffentlichung auf der Homepage des BDPh innerhalb von einer Woche nach Zugang bei der Geschäftsstelle verlangen. Sofern der Antrag so rechtzeitig bei der Geschäftsstelle eingeht, daß der Redaktionsschluß der Verbandszeitschrift, in der die Einladung zur Hauptversammlung veröffentlicht wird, noch nicht abgelaufen ist, kann auch eine Veröffentlichung in der betreffenden Ausgabe dieser Zeitschrift verlangt werden.
Die Tagesordnung ist mindestens einen Monat vor der Hauptversammlung bekannt zu geben. Die Einberufung und die Bekanntgabe der Tagesordnung sind in der Verbandszeitschrift des Bundes zu veröffentlichen.
Begründung
Die vom Bundesvorstand vorgeschlagene Einschränkung des Antragsrechtes der Einzelmitglieder beruht offensichtlich auf der Erfahrung der letzten Hauptversammlung in Wittenberg. Dort führte das Zusammentreffen einer Reihe von Sonderfaktoren zu einem zeitweise chaotischen Versammlungsablauf ohne ordnungsgemäße Behandlung aller vorgesehenen Tagesordnungspunkte. Dabei kamen zusammen:
– ein ungewöhnlich langer Bericht des scheidenden Präsidenten
– Uneinigkeit im Abstimmungsverhalten der Landesverbände mit der Folge der Notwendigkeit besonders exakter und mehrfacher Stimmenauszählung
– eine organisatorisch überforderte Stimmenzählkommission.
– eine ungewöhnlich hohe Zahl an Anträgen, einhergehend mit dem Versuch einiger Antragsteller, durch langatmige Begründungen die Abstimmung bis zum feststehenden Veranstaltungsende zu verhindern.
Es erscheint fraglich, ob die vorgeschlagene Antragseinbringung durch mehrere Einzelmitglieder geeignet ist, einen solchen Veranstaltungsablauf zu verhindern. Zumindest würde es einzelnen Querulanten erschwert, sich durch eine hohe Zahl von Anträgen auf der Hauptversammlung eine Bühne zu schaffen.
Der Gegenantrag hat sowohl den Zweck, durch die deutlich reduzierte Anzahl der notwendigen „Stützunterschriften“ dem Einzelnen eine reale Chance für eine erfolgreiche Antragstellung zu geben, als auch einen Modus zu schaffen, der überhaupt Kontaktmöglichkeiten schafft, ohne an die Grenzen der Datenschutzgrundverordnung zu stoßen.“
Richard Ebert, Eggmannstraße 7, 88299 Leutkirch
Telefon 07561-915 14 90 / Mail richard@philaseiten.de
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