BDPh-Hauptversammlung: Planungen für 6. November 2021 in Bonn

(Kül/BDPh/pcp) Am Samstag, 6. November 2021, soll ab 10 Uhr im Gustav-Stresemann-Institut (GSI), Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn, die nächste Hauptversammlung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) stattfinden. Dies hat der Bundesvorstand in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der ursprünglich für Oktober 2021 in Siegburg vorgesehene Philatelistentag mit Hauptversammlung war wegen der Planungsunsicherheit durch die Corona-Pandemie auf das Jahr 2023 verschoben worden. Jetzt soll, wenn möglich, zumindest eine Hauptversammlung durchgeführt werden.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine schriftliche Voranmeldung bis 10. September bei der BDPh-Geschäftsstelle, Mildred-Scheel-Str. 2, 53175 Bonn. Zudem muss am Tag der Veranstaltung ein Nachweis über zwei Impfungen oder ein Nachweis über eine Genesung nach erfolgter Erkrankung bzw. ein negativer Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Zudem besteht während der Hauptversammlung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Um eine größtmögliche Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten und denkbare gesetzliche Vorschriften zu erfüllen, behält sich der Veranstalter vor, gegebenenfalls angemeldete Teilnehmer abzuweisen.
Vereine, die ihr Stimmrecht selbst ausüben möchten, müssen dies gemäß BDPh-Satzung gegenüber ihrem Mitgliedsverband so rechtzeitig anmelden, dass dieser der Bundesgeschäftsstelle die Stimmdelegierung bis spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung (Eingang in Bonn bis 10. September 2021) schriftlich mitteilen kann.
Einzelmitglieder, die ihr Stimmrecht in Bonn ausüben möchten, müssen dies ebenfalls spätestens bis zum 10. September 2021 der BDPh-Bundesgeschäftsstelle schriftlich mitteilen.
Anträge an die Hauptversammlung 2021 müssen der Bundesgeschäftsstelle, Mildred-Scheel-Str. 2, 53175 Bonn, bis spätestens 10. September 2021 schriftlich und mit Begründung vorliegen. Die Anträge werden nach Vorlage sofort auf der BDPh-Homepage veröffentlicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung in der Oktober-Ausgabe der „philatelie“. Dies gilt vor allem für Anträge von Einzelmitgliedern, damit sich andere Einzelmitglieder bis spätestens 23. Oktober den Anträgen per Brief oder Mail an die Bundesgeschäftsstelle anschließen können.