Außerordentliche Hauptversammlung des BDPh

(wm) Gemäß einer Meldung des BDPh-Vorstandes vom 5.12.2016 hat das Amtsgericht Bonn den von der Mehrheit der Mitgliederverbände gestellten Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgrund der fehlenden Stimmenmehrheit aller Mitglieder des BDPh – dazu zählen dann auch die sog. Einzelmitglieder – nicht erfolgsversprechend eingestuft: Die notwendige Mehrheit, das erforderliche Quorum, fehle. Allerdings könne noch eine rechtsmittelfähige Entscheidung verlangt werden. Damit seien Anträge von Hans-Gerd Treschnak (Vorsitzender des Verbands Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften) und Frank Blechschmidts (Vorsitzender des Landesverbandes Sächsischer Philatelistenvereine) gescheitert, die bereits vorher vom Vorstand des BDPh abgelehnt worden seien.

Im zweiten Teil der Verbandspressemeldung spekuliert der nicht genannte Verfasser der Meldung – man darf annehmen, dass dies BDPh-Präsident Uwe Decker selbst ist – über angebliche Hintergründe der Antragssteller und deren vermeintliche Ziele, die offenbar auf eine schnelle Ablösung des derzeitigen Vorstands sowie ein Ende des geplanten Redaktionswechsels der Zeitschrift „philatelie“ ausgerichtet gewesen seien.
Am gleichen Tag gab H.-Gerd Treschnak im Namen der antragstellenden Mitgliedsverbände des Verwaltungsrates des BDPh bekannt, dass man die Einschätzung des Gerichtes akzeptieren würde und sich – zur Vermeidung unnötiger Kosten für den BDPh – entschieden hätte, den Antrag beim Amtsgericht zurückzuziehen. Wörtlich heißt es dazu: „Bei einer Weiterverfolgung des Anliegens würde die nächste ordentliche Hauptversammlung zeitlich so nah heranrücken, sodass die außerordentliche Hauptversammlung weder inhaltlich, noch vom finanziellen Aufwand her zu rechtfertigen wäre.“ Treschnak betont aber auch, dass es die Antragsteller als Erfolg werten, mit ihrer Initiative ein Signal für die Erneuerung des Verbandes gesetzt zu haben.