MICHEL beharrt auf seinem Urheberrecht für seine Katalognummern!
Der Bundesgerichtshof hatte nach langen Auseinandersetzungen zwischen dem Philotax- und dem Schwaneberger Verlag Mitte Juni 2013 in letzter Instanz zugunsten der Philotax GmbH und deren Verwendung der Michel-Nummern als Referenznummern in einem gedruckten Markenheftchen-Katalog entschieden. Dabei führte das oberste Gericht u.a. explizit aus, dass diesem Katalognummernsystem als solchem keine schutzfähige geistige Wertschöpfung zukomme, es zudem nicht von MICHEL „erfunden“ worden sei und selbst kleinere Veränderungen keine nennens- und damit schützenswerte Eigenleistung darstelle, die einen Urheberschutz für sich in Anspruch nehmen könne.
In einer Presseerklärung vom 20. August 2013 sieht der Schwaneberger Verlag dieses für sein Nummernsystem ausgesprochene Urteil nicht als generellen „Freibrief“ an, aus dem nun die freie Verwendung von Michel-Nummern generell für Jedermann abzuleiten sei. Denn dieses Urteil bezöge sich ja nur auf den konkreten Fall, nämlich einen Markenheftchen-Katalog, bei dem Michel-Nummern als Referenznummern verwendet worden seien. Wörtlich meint der Verlag: „Aus dem Urteil des BGH und einigen deutlichen dort verwendeten Äußerungen kann geschlossen werden, dass die ausschließliche und alleinige Verwendung der MICHEL-Briefmarkennummerierung, d.h. nicht als Referenznummern, auch von ihm für wettbewerbswidrig gehalten wird.“
Ob diese Interpretation des vor Gericht unterlegenen Verlag zutrifft, können Interessierte selbst überprüfen, denn die digitale Zeitschrift PHILA HISTORICA veröffentlicht das vollständige Urteil samt der Urteilsbegründung (und philateliegeschichtlichen Kommentaren des Schriftleiters der Zeitschrift) in ihrer in der letzten Augustwoche erscheinenden Ausgabe Nr. 3/2013. Bei Voranmeldung (an: W.Maassen@philcreativ.de) erhält man entsprechende Hinweise zum kostenlosen Download.