„Augen auf bei Kauf und Tausch …!“

(wm) Speziell zur Weihnachtszeit flattern einem bunte Hochglanzprospekte und Preislisten ins Haus. Mit so manchem Angebot, das mehr als rekordverdächtig ist. In den Beschreibungen der Marken und Sätze ist vielfach die Rede von „farbfrischen“ Serien, „tadellos gestempelt“ oder „sauberer Entwertung“, von der „sehr schönen Erhaltung“, „guter Zähnung“, „schönen Stempeln“ und anderem mehr. Was nun „frische“ oder „herrliche“ Erhaltung heißen mag, könnte einen zum Nachdenken veranlassen. Der Blick in die sehr klein gedruckten Geschäftsbedingungen eines solchen Anbieters, in diesem Fall handelt es sich um die Firma K + K aus B. – die Firma ist kein Mitglied des APHV! – bringt einen auf den Boden der Tatsachen zurück. Denn dort kann man u.a. lesen: „Abarten aus der linken Spalte unseres Katalogs werden geliefert als ‚ungebraucht (ungestempelt, ohne Falz), sauberer Zähnung und feinster Gummierung‘“. Marken aus der rechten Spalte werden geliefert als ‚mit sauberem Rundstempel versehen, ohne Obligo (Haftung/ Gewähr) für den Stempel und evtl. privat nachträglich entwertet (nachgestempelt). Die von uns angebotenen bzw. gelieferten Werte mit der Bezeichnung ‚g‘, sind Marken, die gekennzeichnet bzw. signiert sind. Dies kann von Besitzer, Händler, Altprüfern oder von uns als Händler mit jeglichem Namens-, Typen- oder Eigentümerzeichen bzw. sonstiger Kennzeichnung angebracht sein, ebenso auch von zuständigen Verbandsprüfern, dann als BPP geprüft. Aufdrucke, Farben, Riffelung und Abarten gelten generell stets ohne Obligo (Haftung/Gewähr), sofern nicht BPP geprüft angeboten. Die Marken können, vorwiegend im Klassikbereich, teilweise repariert sein, was auch für gepr. Werte gilt. … Eine bestimmte weitergehende Qualität oder bestimmte hierüber hinausragende Produkteigenschaften sind nicht vereinbart oder sonst zugesichert. Wir übernehmen daneben, auch bei geprüften Marken, keinerlei Gewähr für einen bestimmten Erhaltungszustand der Marken, geprüft oder signiert gilt für die Echtheit der Marke ansich, nicht deren Erhaltungszustand. … Die Bezeichnung Luxus, Kabinett, Pracht etc. sind rein subjektiver Einschätzung und keine vertraglich vereinbarten Eigenschaften.“

Genau genommen, sagt dieser Anbieter exakt das, was er bietet. Man muss nur lesen können. Häufig eben keine postfrischen Marken, sondern solche, die ungebraucht sind, was auch für nachgummierte Ware gilt. Selbst die so schönen zentrischen Stempel können nachträglich aufgebracht worden sein, sind also ebenso wenig zeitgerecht echt verwendet worden. Und scheinbare Signaturen oder Prüfzeichen für vermeintliche Echtheit sollte man auch nicht missverstehen, denn der Anbieter sagt unmissverständlich, dass diese alles andere als das sein können. Selbst bei von Fachprüfern geprüfte Ware, die als „g“ (geprüft) angeboten wird, wird nur die Echtheit des Objektes, also einer Marke, bestätigt, aber nicht eine grundsätzlich einwandfreie Erhaltung derselben.

Wer kauft nun solche zweifelhafte Ware? Auch darüber kann man lange philosophieren. Wichtiger ist es aber, solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen und nicht blind zu kaufen, denn dann sind Enttäuschungen stets vorprogrammiert.