Echtheit resp. Provenienz des bekannten „Hiroshima-Briefes“ nicht nachweisbar!

(wm-pcp) In „philatelie“ Nr. 554/August 2023 resümiert BDPh-Vorstand Dr. Eric Scherer zu den Ergebnissen über diesen Brief, der letztmalig bei der IBRA 2023 in Essen in diesem Jahr vom Besitzer, dem Bund Deutscher Philatelisten e.V., ausgestellt worden war. VP-Prüfer Axel Dörrenbach und BPP-Prüfer Florian Eichhorn hatten eindeutig festgestellt: Die Provenienz des Briefes ist nicht nachweisbar. Zweifel waren schon laut geworden, als der BDPh bei der 247. Götz-Auktion 2000 den Brief für 26.000 DM ersteigerte (ohne Aufgeld und Steuern). Details über den angeblichen Fund sind nicht bekannt, das Stempeljahr ist nicht zu lesen, dafür passt das R-Briefporto bestenfalls zum Datum 19. Juni 1943 (und nicht 1945!) usw. Fazit für den BDPh, der den Brief zu veräußern beabsichtigte: „Die geschichtliche Zuschreibung, dass der sogenannte Hiroshima-Brief ein Zeitzeugnis des Atombombenabwurfes auf Hiroshima ist, (ist) nicht mehr zu halten.“

Dementsprechend wird dieser Brief nicht mehr öffentlich ausgestellt oder für philatelistische Veranstaltungen verliehen. Auch auf einen Verkauf wird verzichtet. Ein letztes Fazit von Dr. Scherer passt in diese Zeit bewegter Auktionen und teils schwindelerregender Zuschlagspreise von Raritäten: „Als Lehre gilt für alle Beteiligten die Erkenntnis, wie wichtig eine sauber belegte Provenienz bei philatelistischen Belegen ist, wenn genau diese Provenienz das zentrale Alleinstellungsmerkmal ist und den Wert ausmacht.“