Satzungsänderung beim APHV?
(wl / pcp) Aus gegebenem Anlass schlägt der Vorstand des APHV eine Erweiterung der Satzung vor. Über diese Erweiterung muss bei der nächsten JHV im Jahr 2026 beschlossen werden.
In Satzung § 6 Punkt 2 soll als dritter Abschnitt eingefügt werden:
Die Mitglieder verpflichten sich, beim Umgang mit personenbezogenen Daten eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausreichende Sorgfaltspflicht zur Wahrung der Ehre verstorbener Menschen zu erfüllen. Dies erfolgt insbesondere durch Unkenntlichmachung jener persönlichen Daten, welche nicht wesentlich zur Dokumentation beitragen.
