Ergänzung zu einer BDPh-Meldung vom 13. Juni 2017

(pcp-wm) Helma Janssen, Beisitzerin im Vorstand des BDPh, überreichte am 17. Juni anlässlich der Mitgliederversammlung des APHV, bei der sie den BDPh vertrat, der Redaktion des APHV-Magazins ein Schreiben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, mit dem sie darauf aufmerksam machen wollte, dass es durchaus ein Verfahren gegen Rüdiger Krenkel, Geschäftsführer der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, wegen angeblichen Datenmissbrauches gegeben habe.
In der Meldung des BDPh hatte es zuvor wörtlich geheißen, „gegen den Geschäftsführer der Stiftung Rüdiger Krenkel wurde vor kurzem wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“ (Hervorhebung durch die Redaktion) Auf Nachfrage der Redaktion bei der Stiftung (siehe die Meldung auf www.aphv.de vom 16. Juni 2016: BDPh contra Stiftung!) teilte diese mit, dass ihr von einem solchen erst kürzlich eingeleiteten Verfahren nichts bekannt sei. Helma Janssen versuchte dies wiederum durch Vorlage eines Bescheides des Datenschutzbeauftragten aufklären, wobei es sich um eine Eingabe handelte, die von dritter Seite bereits am 11. Oktober 2016 (!) eingereicht und von diesem schon am 10. März 2017 wegen fehlender Aufklärungsmöglichkeit abschlägig beschieden worden war.

Kommentar der Redaktion: Der Faktencheck macht deutlich, dass von „vor kurzem“ nicht die Rede sein kann. Außerdem hat es zu keiner Zeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegeben, sondern nur die erwähnte Eingabe von dritter Seite an den Datenschutzbeauftragten. Eine Eingabe ist kein Verfahren.