„Eigentor zu Eigentor. Ergebnisse eines Verfahrens“

(wm) Torsten Berndt berichtet in der DBZ/SE Nr. 15/2017 auf S. 8 über das vom BDPh auf dessen Internetseite publizierte angebliche Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen missbräuchlicher Adressennutzung durch den Geschäftsführer der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte. Bereits am 16. Juni wurde über diese Meldung auch in „Aktuelles“ auf der APHV-Seite berichtet und am 20. Juni der Inhalt der Meldung als unzutreffend begründet gekennzeichnet. Wörtlich hieß es: „Es hat zu keiner Zeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegeben, sondern nur die erwähnte Eingabe von dritter Seite an den Datenschutzbeauftragten. …“

Torsten Berndt bezeichnete demgegenüber exakt diese Aussage, dass es „zu keiner Zeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren“ in dieser Sache gegeben habe, als falsch, spricht von einem Eigentor, wobei der Autor, Wolfgang Maassen seinen eigenen Faktencheck nicht bestanden habe. Er beruft sich dabei auf einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens. Der BDPh hatte die Falschmeldung – und darüber hatte die APHV-Internetseite am 23. Juni informiert – bereits am gleichen Tag nicht mehr auf der Internetseite. Der pcp-Redaktion und dem verantwortlichen Autor Wolfgang Maassen war auch ein Schreiben des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 19. Juni 2017 bekannt, aus dem die auf der APHV-Seite gemachte Angabe zitiert worden war (mittlerweile auf der Internetseite der Stiftung einzusehen). Wörtlich hieß es in dem Brief: „… bestätige ich, dass in dem seinerzeit hier anhängigen Verfahren zu keiner Zeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte bzw. gegen deren Geschäftsführer, Herrn Rüdiger Krenkel, eingeleitet oder durchgeführt worden ist.“
Die Meldung auf der APHV-Internetseite war also korrekt und zutreffend.