Derzeitiger BDPh-Vorstand contra Stiftung?

(wm) Am 10. Mai 2017 gab der BDPh-Vorstand – er besteht nur noch aus drei Personen und ist gemäß Satzung des BDPh damit nicht beschlussfähig – öffentlich bekannt, dass er für die Ende April ausgeschiedenen bisherigen BDPh-Kuratoren (Dr. Eckart Bergmann, Franz Fischer, Dr. Heinz Jaeger und Franz-Karl Lindner) vier neue Personen der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte als deren Nachfolger benannt habe. Dies seien Rolf Behrens, Thomas Höpfner, Oswald Janssen und Werner Müller.

Gleichzeitig habe man eine außerordentliche Kuratoriumssitzung verlangt, bei der die finanziellen Angelegenheiten der Stiftung und die – so der derzeitige BDPh-Vorstand – angeblich „rechtswidrig gefassten Beschlüsse“ auf der Tagesordnung stünden. Für den BDPh sei darüber hinaus von Interesse, „auf welcher Rechtsgrundlage die Herren Walter Bernatek und Alfred Schmidt Funktionen in der Stiftung ausüben und wen sie überhaupt vertreten“, denn „entgegen der auf der Stiftungshomepage veröffentlichten Meldung, hat der BDPh zu keinem Zeitpunkt ihm zustehenden Rechte aufgegeben.“

BDPh-Präsident Uwe Decker hatte bereits in früheren Aussagen betont, dass es „Misstände“ – so seine öffentliche Stellungnahme am 7. Juli 2016 zu seiner eigenen Abberufung aus dem Stiftungskuratorium – in der Stiftung gebe, die er aufklären wollte, weshalb man ihn blockiert und abberufen habe. In den letzten Wochen wurden fragmentarische Fakten über frühere und aktuelle Vermögenslagen der Stiftung in Medien gestreut, ohne dass sich für den Leser ein vollständiges Bild ergab, zumal die Stiftung selbst keinerlei öffentliche Aussage dazu gemacht hatte.

Im Internet äußerte sich „Altsax“ zum neuen Schachzug Deckers gegenüber der Stiftung und schrieb am 11. Mai auf stampsX.com: „Die viel interessantere Frage ist die nach der rechtlichen Zulässigkeit dieser Benennung. Da es sich nicht um einen Vorgang des ‚laufenden Geschäfts‘ handelt, dürfte ein Beschluß des BDPh-Vorstandes über die Benennung der Kuratoren erforderlich sein. Der Rumpfvorstand ist aber bekanntlich nicht beschlußfähig. Die Vermutung ist nicht abwegig, daß die Stiftung auf genau diesen Punkt hinweisen wird und die Neubesetzung bis zu einer juristischen Klärung nicht vornimmt.“
Wie dem auch sei, eine Aussage des BDPh trifft nachweislich nicht zu, nämlich dass die Neubestellung von Kuratoren gleichzeitig mit dem Antrag auf eine außerordentliche Sitzung erfolgt sei. Dazwischen lagen gut sechs Wochen, die den genannten Herren offenbar Zeit gaben, ihre Strategie zu bedenken. Was dabei herauskommen wird, dürfte man – so darf man annehmen – auch in absehbarer Zeit wissen.