BDPh-Einzelmitglieder und die Anträge zur Mitgliederversammlung am 6. November 2021 in Bonn

(wm/pcp) Der Bund deutscher Philatelisten hat mittlerweile alle Anträge, die von Mitgliederverbänden und von Einzelmitgliedern termingerecht eingegangen sind, auf seiner Internetseite

https://www.bdph.de/index.php?id=50&tx_mgfxaktuelles_mgfxallnews%5Bevent%5D=662&tx_mgfxaktuelles_mgfxallnews%5Baction%5D=show&tx_mgfxaktuelles_mgfxallnews%5Bcontroller%5D=Aktuelles&cHash=13d629736efc2a71b99ef46dd583c754 veröffentlicht.

Insgesamt sind es 15 Anträge, die teils sehr umfangreich begründet sind. Dazu ließ die Geschäftsstelle verlautbaren: „Anträge zur Hauptversammlung, die von Einzelmitgliedern gestellt werden, müssen laut Satzung ‚gemeinsam von mindestens 20 Einzelmitgliedern gestellt werden‘ (§ 7, Abs. 3). Einzelmitglieder, die sich Anträgen anschließen möchten, werden gebeten, dies bis 23. Oktober 2021 schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle mitzuteilen (Mildred-Scheel-Str. 2, 53175 Bonn, E-Mail: info@bdph.de).“
Hierzu ist vielleicht noch zu ergänzen, dass Einzelmitglieder durchaus die Möglichkeit haben, bei der Geschäftsstelle die grundsätzliche Zulassung aller Anträge zur späteren Abstimmung am 6. November zu beantragen, wobei es ihnen vorbehalten bleibt, entweder bis zum 23. Oktober 2021 selbst ein Votum über einzelne Anträge abzugeben oder bei der Mitgliederversammlung am 6. November 2021 in Bonn selbst ihre Stimme einzelnen Anträgen ihrer Wahl zu geben. Denn zwischen Zulassung und späterer individueller Abstimmung ist durchaus ein Unterschied. Und da sich die Einzelmitglieder untereinander nicht kennen, ist so ein durchaus demokratischer Weg der Interessensnahme möglich.