Angebot der Sammlung „Das System des Terrors” löste einen Sturm der Entrüstung aus!

(wm-pcp) Die ‚Deutsche Welle‘ zitierte das internationale Auschwitz-Komitee (IAK), das angesichts der Sonderauktion des Auktionshauses Felzmann am 17. November 2025 in Neuss gesagt habe, einen Judenstern und Briefe von KZ-Häftlingen und deren Angehörigen zu versteigern, sei „schamlos und zynisch“.

Der Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner, führte dazu u.a. aus: „Das Leid aller Menschen, die von den Nazis verfolgt und ermordet wurden, werde aus kommerziellem Interesse missbraucht. Dokumente der Verfolgung und des Holocaust gehörten den Familien der Verfolgten. Sie sollten nicht zu Handelsobjekten degradiert, sondern in Museen oder Gedenkstätten ausgestellt werden.“

Der „Spiegel“ berichtete, dass Außenminister Johann Wadephul die geplante Versteigerung ebenfalls scharf kritisiert habe, sich außerdem mit seinem polnischen Amtskollegen Radoslaw Sikorski dahingehend geeinigt habe, dass Versuche, Geschäfte mit dem Verbrechen der Schoa zu machen, abscheulich seien und unterbunden werden müssen. Wadephul erwarte, dass dafür gesorgt werde, dass derartige Auktionsgeschäfte in Deutschland nicht mehr stattfinden. Nur zwei von zahlreichen weiteren Beispielen, die letztlich das Neusser Auktionshaus dazu bewogen, diese Versteigerung vor Durchführung abzusagen. Die „Rheinische Post“ legte am 18. November noch mit einem längeren redaktionellen Beitrag und einem zusätzlichen Kommentar nach.

So fragt man sich, warum es – sechs Jahre nach Versteigerung einer vergleichbaren Kollektion, die ebenfalls unter dem Titel „Das System des Terrors“ angeboten wurde – nun eine derartige Empörung in Gesellschaft und Presse gibt. Denn hätten nicht Sammler, die sich selbst häufig als „Spurensicherer der (Post-)Geschichte“ bezeichnen, mit zum Teil hohen finanziellen Einsatz diese Dokumente gesichert, gäbe es sie wohl nicht mehr und die historische Forschung könnte sie nicht auswerten. Denn genau dies ist rechtlich eindeutig erlaubt und insofern ist der Handel mit solchen post-, zeitgeschichtlich relevanten Briefen, Postkarte, aber auch mit Artefakten, durchaus zulässig, solange er – dies zitiert auch Rheinische-Post-Kommentatorin Julia Rathcke – „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Hier dann aber wie Rathcke ein generelles Handelsverbot einzufordern oder sich wie der Außenminister zu positionieren, widerspricht der Rechtslage. Ebenso wie ein Zwang zur Schenkung solchen Materials an Museen oder Gedenkstätten.