Verhaltensregeln

Die Mitglieder verpflichten sich, die nachfolgenden Regelungen als verbindliche Normen für ihr Verhalten gegenüber ihren Kunden zu akzeptieren.

Die Mitglieder verpflichten sich, im geschäftlichen Verkehr mit ihren Kunden die gesetzlichen Bestimmungen sowie hierüber hinausgehende handelsübliche Gepflogenheiten einzuhalten. Sie haben darüber hinaus das Logo des APHV als besonderes Qualitätssiegel zu stärken und alles zu unterlassen, was das gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen den Mitgliedern des APHV und ihren Kunden beschädigen könnte.

Die Mitglieder verpflichten sich, die von ihnen angebotene Ware sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu beschreiben. Bei der Beschreibung haben sie sich der allgemein anerkannten philatelistischen Begriffsbestimmungen zu bedienen, welche vom Bund Philatelistischer Prüfer BPP e. V. verwendet werden.

Die Mitglieder verpflichten sich, auf ihnen bekannte Mängel und Qualitätseinschränkungen hinzuweisen und Formulierungen zu unterlassen, welche geeignet sind, beim Kunden irrige Vorstellungen hervorzurufen.

Die Mitglieder verpflichten sich, im Rahmen ihrer Angebote eindeutige Aussagen zur Echtheit und Qualität (ver-) fälschungsgefährdeten Materials zu treffen, sofern diese durch vorliegende Prüfergebnisse von Briefmarkenprüfern bestätigt sind. Sollten Gründe vorliegen, welche die Prüfung von (ver-) fälschungsgefährdetem einfachem Material nicht zulassen, z.B. Nicht- Einhaltung eines angemessenen Zeitrahmens für die Prüfung oder fehlende Verhältnismäßigkeit der Prüfkosten in Relation zum Handelswert, müssen APHV-Mitglieder auf die nicht erfolgte Prüfung hinweisen. Bei (ver-) fälschungsgefährdetem Material dürfen Wertangaben nur für geprüfte Stücke gemacht werden. Der Ausschluss einer Nachprüfung ist nicht zulässig. Falls bei einzeln angebotenen Positionen eine Nachprüfung des verkauften Materials innerhalb der branchenüblichen Gewährleistungsfristen zu einem anderen Ergebnis als die vorliegende Prüfung kommt, verpflichten sich die Mitglieder, das Ergebnis der Nachprüfung als möglichen Reklamationsgrund zu berücksichtigen. Bei sich aus der Nachprüfung ergebenden berechtigten Reklamationen sind die Mitglieder zur umgehenden Rücknahme des verkauften Materials gegen Erstattung des vollen Kaufpreises und etwaiger Prüfvergütung verpflichtet.

Der Vorstand des APHV überprüft  Verstöße gegen vorstehende Verhaltensregeln auf eine mögliche vorsätzliche Begehung. Sollten innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren ab dem ersten Verstoß drei weitere Vorfälle als vorsätzliche Verstöße eingestuft werden, kann dies ein Ausschlussverfahren wegen Verstoßes gegen die Verbandinteressen entsprechend § 7 Ziffer 4 der Satzung nach sich ziehen.