Verfahren gegen Stiftungskuratoren nicht aufgenommen

(wm) Anonyme Anzeigen bei Ermittlungsbehörden haben immer ein „Gschmäckle“. Selbst der Deutsche Presserat behandelt anonyme Beschwerden nicht. Seriöse Medien veröffentlichen derartige Vorgänge – seien es anonyme Leserbriefe, Anzeigen oder Beschwerden – ebenfalls nicht.

Nicht so bestimmte Medien (Newsletter, Print-Magazine) der philatelistischen Fachpresse. In einem Newsletter vom 23. Juni 2017 wurde über eine Anzeige gegen 15 „Verantwortliche“ der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte in Bonn berichtet, die bei der Staatsanwaltschaft in Bonn eingegangen sei und unter einem angegebenen Aktenzeichen geführt werde. Der Chefredakteur des Blattes hielt auch mit ersten Vermutungen, woher diese Anzeigen stammen könne, nicht hinter dem Berg und kommentierte die angebliche Berechtigung der Anzeige in einem ganzseitigen Beitrag in dem von ihm verantworteten Blatte mit allerlei Einlassungen.

Anders die Staatsanwaltschaft in Bonn. Da kein Anfangsverdacht eines strafwürdigen Verhaltens für diese erkennbar war, wurde der Vorgang bereits am 27. Juni 2017 eingestellt, ein Ermittlungsverfahren gegen die Stiftung und deren Kuratoren findet also nicht statt. Damit verläuft also auch dieser erneute Versuch, die Stiftung und einzelne ihr zugehörende Persönlichkeiten öffentlich zu diskreditieren, im Sande.