Kulturausschuss weigert sich, die 44.500 Unterschriften der Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ entgegenzunehmen

(uk/wm) 44.500 Bürger haben die Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ unterschrieben. Mit ihrer Unterschrift forderten sie, dass mit dem neuen Gesetz keine unerfüllbaren Auflagen für den privaten Sammler verbunden sind. Der Kulturausschuss hat eine offizielle Übergabe der Petition mit – so die Initiatoren – fadenscheinigen Gründen zurückgewiesen.
Als Plattform für diese Petition wurde mit guten Gründen nicht die Petitionsplattform des Deutschen Bundestags gewählt, sondern die neutrale Plattform „openpetition“, die sicherstellt, dass die persönlichen Daten der Unterzeichneten nicht weitergegeben werden.
Die Weigerung des Kulturausschusses, die Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ entgegenzunehmen, erst unter Verweis auf zeitliche Engpässe, dann mit der Begründung, die „Kampagne auf www.openpetition.de“ könne „ein echtes Petitionsverfahren nicht ersetzen“, war für die Initiative eine böse Überraschung. Diese ist nach wie vor der Meinung, dass auch außerhalb eines offiziellen Petitionsverfahrens Bürger, die mittels einer Unterschrift ihre Meinung öffentlich gemacht haben, Gehör verdienen und fordert nun auf, sich mit einem Schreiben an den Bundestagspräsidenten zu wenden und Protest einzulegen.