BDPh-Krise: Amtsgericht Bonn entscheidet über außerordentliche Hauptversammlung

(wm) Der BDPh – Vorstand wie Verwaltungsrat der Verbände – ist weiterhin in den Schlagzeilen. Der von der Mehrheit der Mitgliederverbände gestellte Antrag, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, liegt mittlerweile dem Amtsgericht Bonn zur Entscheidung vor, da sich der verbliebene Rumpfvorstand des BDPh mit Präsident Uwe Decker und den beiden Beisitzern Helma Janssen und Thomas Höpfner dagegen ausgesprochen hat. Der Antrag sei nicht satzungskonform. Werner Müller, der Vorsitzende des Verwaltungsrates des BDPh, berichtete auf der BDPh-Webseite am 28. November 2016 über dieses Prozedere und schloss in einem Erfolgsfalle für die Antragsteller nicht aus, dass es zu dieser mehrheitlich geforderten Versammlung im April 2017 kommen könnte. Unabhängig davon werde der Verwaltungsrat an einer Neufassung der BDPh-Satzung arbeiten, da die derzeitige Situation offenbar gezeigt habe, dass viele Punkte – so Müller – „besser formuliert sein könnten“.